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Die GÜFA führt eine Titeldatenbank, in der die Rechte der angemeldeten Filme verwaltet werden. Die Online-Anwendung dient den Berechtigten dazu,
ihre Filme anzumelden. Die Anwendung ist über die GÜFA-Webseite erreichbar und wird genutzt, um Filme
einzustellen, die dann geprüft und registriert werden.
Um die Anwendung nutzen zu können, muss ein
Berechtigungsvertrag bestehen und ein elektronischer Zugang zum Internet vorhanden sein.
Sie bekommen Ihre Zugangsdaten ( Online Filmanmeldung) mit
Rücksendung des abgeschlossenen und gegengezeichneten Berechtigungsvertrages.
Zu jeder Anmeldung ist ein Exemplar des Films als Bildtonträger (
DVD
, Blu-ray
o. ä.) in original-verpackter Box inkl.
Cover an die GÜFA zu übersenden.
Ohne Belegexemplar ist eine Anmeldung des Filmes nicht möglich.
Für die Filmanmeldung und verschiedene andere
Dienstleistungen werden die in dem
Gebührenverzeichnis ausgewiesenen
Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.
Mit Beginn des Kalenderjahres 2020 wird der Stichtag, bis zu dem Meldungen für das abgelaufene Kalenderjahr berücksichtigt werden, auf den 15. Januar des Folgejahres festgelegt. Die Meldungen müssen neben Titel und Label möglichst auch den Produzenten mit der GÜFA-Kennung enthalten. Meldungen sind nur möglich gegen Nachweis der Urheberschaft durch den Urheber selbst oder durch eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Produzenten des Films.
Filme können bei der GÜFA nicht angemeldet werden, wenn sie folgende Inhalte zum Gegenstand haben: irgendwie
geartete rechtswidrige und strafbare, insbesondere den sexuellen Missbrauch von Kindern und Heranwachsenden, sexuelle
Handlungen von, an oder vor Minderjährigen, Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren, Filme,
die zum Rassenhass aufstacheln oder die grausame und unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art
schildern und Vorgänge in einer die Menschenwürde verletzenden Weise (insbesondere §§ 131, 184 a, 184 b, 184 c StGB).
Ein zur Registrierung und Rechtewahrnehmung angemeldeter Film ist wie folgt zu kennzeichnen:
Das GÜFA-Logo muß auf dem physischen Datenträger - z.B. DVD - sowie auf dem Cover/der Hülle gut sichtbar angebracht sein. In/vor/nach dem Film ist die GÜFA-Kennung einzufügen. Hier geht es zum kostenlosen Download : GÜFA - Kennung
Es ist nur noch diese GÜFA-Kennung zu verwenden. Ältere Versionen, etwaige Abwandlungen oder gänzlich eigene Versionen sind nicht mehr statthaft.
Dieser Film darf Jugendlichen unter 18 Jahren weder angeboten, gezeigt, verkauft noch sonst irgendwie zugänglich gemacht werden.
Dieser letztgenannte Text muss auf der Box/dem Cover nebst
dem GÜFA-Emblem, siehe oben, und als Vorspann am Anfang des Films lesbar gezeigt werden.
Die Jugendschutzbestimmungen in den einzelnen Ländern sowie entsprechende strafrechtliche
Bestimmungen sind jeweils zu beachten.
(siehe auch § 1 (3) des Berechtigungsvertrages)
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Webseite: http://www.guefa.de/Filmanmeldung.html
Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
Vautierstraße 72
40235 Düsseldorf
Telefon: +49 . 211 . 914190
Telefax: +49 . 211 . 6798887