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Die GÜFA führt eine Titeldatenbank, in der die Rechte der angemeldeten Filme verwaltet werden. Die Online-Anwendung dient den Berechtigten dazu,
ihre Filme anzumelden. Die Anwendung ist über die GÜFA-Webseite erreichbar und wird genutzt, um Filme
einzustellen, die dann geprüft und registriert werden.
Um die Anwendung nutzen zu können, muss ein
Berechtigungsvertrag bestehen und ein elektronischer Zugang zum Internet vorhanden sein.
Sie bekommen Ihre Zugangsdaten ( Online Filmanmeldung) mit
Rücksendung des abgeschlossenen und gegengezeichneten Berechtigungsvertrages.
Zu jeder Anmeldung ist ein Exemplar des Films als Bildtonträger (Videocassette,
DVD
o. ä.) in original-verpackter Box inkl.
Cover an die GÜFA zu übersenden.
Ohne Belegexemplar ist eine Anmeldung des Filmes nicht möglich.
Für die Filmanmeldung und verschiedene andere
Dienstleistungen werden seit dem 01.01.2008 die in dem
Gebührenverzeichnis ausgewiesenen
Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.
Filme können bei der GÜFA nicht angemeldet werden, wenn sie folgende Inhalte zum Gegenstand haben: irgendwie
geartete rechtswidrige und strafbare, insbesondere den sexuellen Missbrauch von Kindern und Heranwachsenden, sexuelle
Handlungen von, an oder vor Minderjährigen, Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren, Filme,
die zum Rassenhass aufstacheln oder die grausame und unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art
schildern und Vorgänge in einer die Menschenwürde verletzenden Weise (§ 131, § 184 Abs. 3 StGb).
Das GÜFA-Emblem muss auf allen Bildtonträgern, Videofilmen,
DVD
usw. auf Boxen und Covern vorhanden
sein und im Vorspann des Films gezeigt werden!
Texte (Verbotstexte) für alle Bildtonträger, Videofilme,
DVDs usw. :
Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten, wer ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Filme und/oder Filmausschnitte
vervielfältigt, öffentlich vorführt, sendet, verleiht, vermietet, sonst gewerblich nutzt, gewerblich oder in der Absicht
der zukünftigen gewerblichen Nutzung der Öffentlichkeit wahrnehmbar macht, wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Copyright © by …….
hinter „Copyright“ muss das Produktionsjahr
erscheinen und hinter „by “ ist
der Filmproduzent zu nennen.
Dieser Film darf Jugendlichen unter 18 Jahren weder angeboten, gezeigt, verkauft noch sonst irgendwie zugänglich gemacht werden.
Dieser letztgenannte Text muss auf der Box/dem Cover nebst
dem GÜFA-Emblem, siehe oben, und als Vorspann am Anfang des Films lesbar gezeigt werden.
Die Jugendschutzbestimmungen in den einzelnen Ländern sowie entsprechende strafrechtliche
Bestimmungen sind jeweils zu beachten.
(siehe auch § 3 des Berechtigungsvertrages)
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Webseite: http://www.guefa.de/Filmanmeldung.html
Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
Vautierstraße 72
40235 Düsseldorf
Postfach 23 04 64
40088 Düsseldorf
Telefon: +49 . 211 . 914190
Telefax: +49 . 211 . 6798887