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Die GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten
mbH mit Bescheid des
Deutschen Patent- und Markenamtes vom 13.12.1976 (Geschäfts-Nr. 3601/11-4.1.4.-XIII) hat die
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Verwertungsgesellschaft gemäß §§
1, 2 18 Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaft erhalten.
Von den der GÜFA angeschlossenen Wahrnehmungsberechtigten sind ihr die ausschließlichen Rechte und Ansprüche,
die sich aus der öffentlichen Vorführung sowie aus dem gewerblichen Vermieten und Verleihen, wie sie sich aus dem
Urheberrechtsgesetz ergeben, vertraglich übertragen worden.
Eine öffentliche Filmvorführung ist nur mit vorheriger Genehmigung der GÜFA für ihr Repertoire
zulässig. Das Repertoire der GÜFA besteht überwiegend aus erotischen Filmprogrammen und deckt
rund 95 % des im deutschen Markt erhältlichen Angebotes ab. Eine
widerrechtliche öffentliche Filmvorführung zieht Schadensersatzansprüche
gem. § 97 Urheberrechtsgesetz UrhG
und strafrechtliche
Konsequenzen gem. § 106 ff.
UrhG nach sich.
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Webseite: http://www.guefa.de/info_filmvorf.html
Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
Vautierstraße 72
40235 Düsseldorf
Postfach 23 04 64
40088 Düsseldorf
Telefon: +49 . 211 . 914190
Telefax: +49 . 211 . 6798887